Beirat

Über uns

Der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen ist eine aus Expertinnen und Experten der Sozialpartner-Institutionen bestehende Plattform. Als Think Tank agiert er gleichsam als Kompetenzzentrum der Sozialpartnerschaft. Seine Kernaufgabe besteht in der Politikberatung. Wesentliche Aufgabe des Beirats ist es, zu einer Versachlichung des wirtschaftspolitischen Diskurses beizutragen.

Aufgaben

Dem Beirat wurde unter anderem aufgetragen,

  • Untersuchungen zu wirtschafts- und sozialpolitischen Fragestellungen unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten anzustellen sowie
  • Empfehlungen auszuarbeiten, die zur Stabilisierung der Kaufkraft, zu einem stetigen Wirtschaftswachstum und zur Vollbeschäftigung beitragen, sowie
  • Vorschläge für eine bessere Koordinierung wirtschafts- und sozialpolitischer Maßnahmen auszuarbeiten und grundsätzliche Fragen dieser Gebiete zu behandeln.
  • Der Beirat soll der Notwendigkeit Rechnung tragen, wirtschaftspolitische Fragen durch ökonomische Gutachten aufzubereiten, also eine Institution zur Versachlichung der politischen Diskussion darstellen, indem gemeinsame Grundlagen erarbeitet sowie Daten und Fakten außer Streit gestellt werden.
  • Diese sollen den Ausgangspunkt für gemeinsam von den Sozialpartnern getragene Maßnahmen und Empfehlungen an die Bundesregierung sowie an die Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik bilden.

Im Laufe seiner Tätigkeit wurde dieser Auftrag ausgeweitet und umfasst heute ganz allgemein Beiträge zur Wirtschafts- uns Sozialpolitik, also über makroökonomische Themenbereiche hinaus gehend auch Fragen der Strukturentwicklung und mikroökonomische Themen.

Im jüngsten Sozialpartnerabkommen wurden unter anderem folgende zusätzliche Zielsetzungen festgelegt:

  • Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit: insbesondere durch ein hohes Investitionsniveau, eine Steigerung der Forschungsanstrengungen, Produktivitätssteigerungen und Qualitätsverbesserungen.
  • Förderung und Entwicklung der menschlichen Begabungen und Fähigkeiten: insbesondere durch Aus- und Weiterbildung.
  • Erhaltung und Verbesserung einer humanen Arbeitswelt und Weiterentwicklung einer möglichst ausgewogenen Sozialstruktur.

Historisches

Der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen wurde nach dem 1957 durch das Raab-Böhm-Abkommen ins Leben gerufenen Preisunterausschuss und dem 1962 durch das Raab-Olah-Abkommen geschaffene Lohnunterausschuss 1963 von Julius Raab und Anton Benya als dritter Unterausschuss der Paritätischen Kommission für Lohn- und Preisfragen gegründet.

Anders als die beiden anderen Unterausschüsse war die Aufgabe des Beirates nicht die Entscheidungsfindung, nicht das Fassen von Beschlüssen – sondern die analysebasierte Politikberatung.

Der Beirat ist in den Jahrzehnten nach seiner Gründung 1963 zu einer wesentlichen Säule der Sozialpartnerschaft geworden: Er sorgt für eine ausgewogene, nicht unmittelbar am tagespolitischen Kalkül orientierte, der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung verpflichtete Expertise.

Im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft hat die institutionalisierte Beratung der Wirtschafts- und Sozialpolitik seit der Einsetzung des Beirats für Wirtschafts- und Sozialfragen im Jahr 1963 eine wichtige Funktion: in Fragen von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung, fallweise auch in wichtigen Teilbereichen auf wissenschaftlicher Grundlage durch Expertinnen und Experten der Sozialpartnerverbände unter Beiziehung von Wissenschaftlern und Experten aus anderen Institutionen Lösungen zu erarbeiten, die von den großen Interessenorganisationen gemeinsam vertreten werden.

Organisation

Bedingt durch die informelle Rechtsnatur des Beirats verfügt dieser über keine verbindliche, schriftlich festgelegte Geschäftsordnung, über keine eigenen Räumlichkeiten und über kein eigenes Budget. Die praktizierte Geschäftsordnung des Beirats entwickelte sich aus der Praxis, aus Traditionen und ist rechtlich unverbindlich.

Der Vorsitz („Präsidentschaft ») im Beirat rotiert halbjährlich zwischen den vier vertretenen Sozialpartnerverbänden. Der Vorsitzende („Präsident ») leitet die Sitzungen des Beirats und vertritt diesen nach außen.

Der Beirat trifft einmal pro Monat zu einer Sitzung zusammen, die in den Räumlichkeiten derjenigen Organisation stattfindet, welche gerade den Vorsitzenden stellt. Diese Sitzungen sind vertraulich und nicht öffentlich.

Beiratsäußerungen sind in der Regel einvernehmlich. Formulierungen werden so lange gesucht, bis ein Konsens hergestellt werden kann. Abstimmungen sind daher nicht vorgesehen, Minderheitsvoten nur in besonderen Ausnahmefällen.

Die Nominierung der Mitglieder und des Präsidenten erfolgt durch die zuständigen Organe der entsendenden vier Sozialpartnerverbände entsprechend deren jeweiligen Geschäftsordnungen.

Das Mandat ist prinzipiell zeitlich unbegrenzt und kann von dem entsendenden Sozialpartnerverband jederzeit widerrufen werden.

Die Tätigkeit der Beiratsmitglieder ist ebenso wie die des Vorsitzenden und die der beiden Geschäftsführer unentgeltlich. All diese Tätigkeiten werden von diesen im Rahmen ihrer üblicherweise mit einem der vier Sozialpartnerverbände bestehenden Dienstverhältnisse erbracht.

Etwaige durch die Beiratstätigkeit entstehende Kosten (Publikationen, Konferenzen …) werden üblicherweise von den vier Sozialpartnerverbänden zu gleichen Händen getragen.