Die österreichische Sozialpartnerschaft
Österreich verfügt über ein besonders ausgeprägtes System der Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessenverbände der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen untereinander und mit der Regierung. Die österreichische Sozialpartnerschaft leistet durch Konsensfähigkeit, Interessenausgleich und koordiniertes Vorgehen einen wesentlichen Beitrag zu wirtschaftlichem Wachstum und sozialem Frieden in Österreich.
Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen
Der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen wurde 1963 auf Basis einer informellen Vereinbarung der vier großen österreichischen Sozialpartnerverbände ins Leben gerufen.
Er versteht sich als Kompetenzzentrum der österreichischen Sozialpartnerschaft mit der Hauptaufgabe der wissenschaftlich fundierten Politikberatung.
Der Beirat setzt sich aus Expertinnen und Experten der vier Sozialpartnerorganisationen zusammen: der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), der Bundesarbeitskammer (BAK), der Landwirtschafts- kammer Österreich (LKÖ) und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB).
50 Jahre Arbeitsverfassungsgesetz
Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) trat am 1.7.1974 in Kraft. Ein mehrjähriger Kodifikationsprozess unter Einbindung der Sozialpartner ging damit zu Ende. Das österreichische Arbeitsrecht zehrt bis heute von der Gründlichkeit und dem intellektuellen Tiefgang, mit der dieses Gemeinschaftswerk der Sozialpartner betrieben wurde. Das ArbVG hat vor allem rechtssichernde und friedensstiftende Wirkung. Das hat erheblichen Nutzen für alle Beteiligten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das ArbVG genießt daher bis heute hohe Akzeptanz in allen Bereichen der Sozialpartner.
Senkung der Lohnnebenkosten und Finanzierungsvarianten – Endbericht
Die Arbeitskosten und die Belastung des Faktors Arbeit durch Lohnnebenkosten wirken sich auf die Beschäftigungsnachfrage aus und bilden einen erheblichen Kostenfaktor in der Produktion von Gütern und Dienstleistungen. Der vorliegende Bericht fasst die wichtigsten Erkenntnisse zu den Auswirkungen von Lohnnebenkostensenkungen und deren Finanzierungsoptionen aus der Literatur zusammen und untersucht konkrete Reformbeispiele in einer Auswahl von europäischen Ländern. Diese Analysen sind in einen Überblick der Struktur und Höhe der Arbeitskosten sowie der Grundzüge des Sozialsystems in diesen Ländern eingebettet.
Das gemeinsame Positionspapier der vier Sozialpartner und der Industriellenvereinigung widmet sich schwerpunktmäßig den wettbewerbspolitischen Anforderungen für die Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechtes auf nationaler und Europäischer Ebene, die sich vor allem durch die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft ergeben. Orientiert am Stand der gegenwärtigen wissenschaftlichen Diskussion habe die ExpertInnen der beteiligten Organisationen politische Empfehlungen und konkrete Gesetzesvorschläge ausgearbeitet.
Während der ersten Studie des Beirats für Wirtschafts- und Sozialfragen zu dieser Thematik (1994) die unterschiedlichen Definitionen des Begriffs Lohnnebenkosten und die Berechnung der Lohnnebenkostenprozente im Fokus standen, ist in der aktuellen Arbeit der Blick auf den internationalen Vergleich gerichtet.
Ziel des Beirats ist es, mit dieser Arbeit erneut einem Kernbereich seines Gründungsauftrages gerecht zu werden nämlich zur Versachlichung der politischen Diskussion beizutragen, indem gemeinsame Grundlagen erarbeitet und Daten und Fakten außer Streit gestellt werden.
Im Zuge der Digitalisierung der Arbeitswelt kommt es zu deutlichen Veränderungen für verschiedene Berufsfelder, Wirtschaftszweige und Qualifikationsstufen. Darüber hinaus ist angesichts der Tatsache, dass in Österreich die Arbeitskosten zwar zuletzt (2015) EU-weit im oberen Drittel der Reihung, Österreich bei den für die internationale Wettbewerbsfähigkeit aber besonders wichtigen Lohnstückkosten, im Mittelfeld lag (siehe Studie des Beirats für Wirtschafts- und Sozialfragen Nr. 89) klar, dass Österreich verstärkt auf den Weg von Qualitäts- und Produktivitätswettbewerb setzen muss. Das bedeutet aus Sicht der Sozialpartner, sich mit diesen Themen in Form einer Studie auseinanderzusetzen. Dabei fokussieren sich die Sozialpartner in der Studie Nr. 88 « Digitalisierung – Qualifizierung » auf die Fragestellung, welche Anforderungen die Digitalisierung von Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaft an unser Bildungssystem und an die Rahmenbedingungen von Lebenslangem Lernen stellt.
Blackout-Vorsorge in Unternehmen
„Die Wahrscheinlichkeit eines großflächigen Stromausfalles mag gering sein, dennoch ist es wichtig, für den Fall des Falles vorzusorgen. Die österreichischen Sozialpartner sehen sich daher in der Verantwortung, dieses Thema unaufgeregt, aber bestimmt aufzugreifen.
Zum Flyer: Blackout-Vorsorge-in-Unternehmen